Ich verrate dir ein Geheimnis.
Die meisten Hausverwaltungen in Deutschland sind seit Januar 2025 nicht GoBD-konform.
Nicht weil sie es nicht wollen. Sondern weil sie nicht wissen, was das konkret bedeutet.
Und das Finanzamt? Das weiß es.
Was die GoBD seit 2025 tatsächlich verlangen
GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff." Klingt sperrig. Ist es auch. Aber was dahintersteckt, ist für jede Hausverwaltung in Deutschland unmittelbar relevant.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Alle Unternehmen — und damit auch Hausverwaltungen — müssen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Nicht irgendwann. Jetzt.
Das Bundesministerium der Finanzen hat die GoBD zuletzt am 14. Juli 2025 nochmals angepasst, insbesondere rund um die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich. Die Anforderungen sind seitdem noch konkreter — und die Prüfungen werden datengetriebener.
Hier ist, was das in der Praxis bedeutet:
Rechnungen als PDF per E-Mail ablegen? Nicht GoBD-konform. E-Rechnungen müssen im empfangenen strukturierten Format archiviert werden — unveränderbar, maschinell auswertbar, jederzeit abrufbar.
Buchungen in Excel führen? Nicht GoBD-konform. In Excel lassen sich Daten unprotokolliert ändern und löschen. Genau das schließen die GoBD aus.
Kein lückenloser Audit-Trail? Nicht GoBD-konform. Jede Änderung an einem Buchungsvorgang muss nachvollziehbar dokumentiert sein — wer hat wann was geändert.
Kein Z1-Zugriff für das Finanzamt? Nicht GoBD-konform. Der Prüfer muss bei einer Betriebsprüfung direkten, lesenden Zugriff auf deine Buchhaltungsdaten bekommen können — ohne Vorankündigung, ohne Wartezeit.
Das sind keine Kleinigkeiten. Das sind Gründe für Schätzungen durch das Finanzamt, Nachzahlungen und im schlimmsten Fall eine vollständig verworfene Buchführung.
Das Problem ist nicht der Wille — es ist die Zeit
Als Hausverwalter bist du kein Steuerexperte. Du verwaltest Objekte, koordinierst Handwerker, kommunizierst mit Eigentümern und Mietern, erstellst Abrechnungen. Du hast weder die Zeit noch den Auftrag, dich durch BMF-Schreiben zu arbeiten.
Und genau hier liegt das eigentliche Risiko: Nicht Böswilligkeit führt zu GoBD-Verstößen. Sondern der Alltag.
Wer sein System nicht bewusst auf GoBD-Konformität ausgerichtet hat, verstößt dagegen — jeden Tag, mit jeder Rechnung, mit jeder Buchung.
Für österreichische Hausverwaltungen gilt dasselbe Kalkül: Wer jetzt GoBD-konform aufgestellt ist, hat bei deutschen Eigentümern, grenzüberschreitenden Portfolios und internationalen Prüfstandards schlicht die besseren Karten.
Was wir im Hintergrund übernehmen
Wir von Units-Master haben uns genau dessen angenommen.
Nicht als Feature. Als Grundlage.
Eingehende Rechnungen werden automatisch GoBD-konform verarbeitet und im richtigen Format archiviert — ohne dass du etwas tun musst. Jede Buchung bekommt einen vollständigen Audit-Trail. Jede Änderung wird protokolliert. Der Prüferzugriff ist technisch jederzeit sichergestellt.
Du musst nicht wissen, was XRechnung oder ZUGFeRD bedeutet. Du musst nicht prüfen, ob dein Archivierungssystem den aktuellen GoBD entspricht. Du musst keine Verfahrensdokumentation anlegen.
Das läuft. Im Hintergrund. Jeden Tag.
Nächste Anfrage vom Steuerberater? Zwei Klicks. Fertig.
Was du jetzt tun solltest
Stell dir eine einfache Frage: Könntest du heute, ohne Vorbereitung, einer Betriebsprüfung standhalten?
Wenn die Antwort nicht sofort und klar „Ja" ist, ist das ein Signal.
Das Onboarding bei Units-Master übernehmen wir vollständig — du bereitest nichts vor, migrierst nichts selbst, lernst kein neues System von Grund auf. Wir richten ein, was du brauchst. Du machst weiter, was du kannst: deine Objekte verwalten.
Du verwaltest deine Objekte. Wir halten dir den Rücken frei.
Buch dir hier einen kurzen Demo-Termin und sieh, wie das bei deiner Verwaltung konkret aussieht.
